Bildungsurlaub: Gesetzlicher Anspruch auf bezahlte Weiterbildung
In 14 von 16 Bundesländern besteht ein gesetzlicher Anspruch auf bezahlten Bildungsurlaub. Dabei handelt es sich um eine besondere Form des Urlaubs, die der Teilnahme an anerkannten Weiterbildungsveranstaltungen dient. Je nach Bundesland wird dieser Anspruch auch als Bildungszeit oder Bildungsfreistellung bezeichnet.
Der Bildungsurlaub wird zusätzlich zum regulären Erholungsurlaub gewährt, sodass der gesetzliche oder vertraglich vereinbarte Urlaubsanspruch unberührt bleibt. Arbeitgeber sind verpflichtet, Beschäftigte für die Dauer einer anerkannten Weiterbildung unter Fortzahlung des Gehalts freizustellen.
Ein wichtiger Aspekt: Die Inhalte der gewählten Weiterbildung müssen nicht zwingend einen direkten Bezug zur derzeit ausgeübten beruflichen Tätigkeit haben. Auch Veranstaltungen im Bereich der politischen oder allgemeinen Bildung können unter bestimmten Voraussetzungen anerkannt werden.
Bildungsurlaub bietet somit die Möglichkeit, fachliche, persönliche oder gesellschaftliche Kompetenzen zu erweitern – mit rechtlichem Anspruch auf Freistellung und Fortzahlung des Arbeitsentgelts.
Weitere Informationen zu den Voraussetzungen und Regelungen in den einzelnen Bundesländern finden sich in den jeweiligen Landesgesetzen.